06-27-2009, 11:48 AM
Ok, mich solls nicht stören. Ich denke zwar nicht das wir es "brauchen" also das es Notwendig wäre und gerade weil irgendwo ü18 Steht würde ein Jugendlicher doch gerade weiterlesen. Aber wenn der Gesetzgeber sagt: Kennzeichnen! dann ist das schon in Ordnung.
Achja weiteres Gegenargument:
Die Ghaunts Ghost-Reihe ist auch teilweise recht blutig in der Beschreibung und nicht gerade zimperlich. Da prangt auch kein ab18-Siegel oder ab16-Siegel drauf. Einfach weil Literatur in Deutschland entweder frei zugänglich ist oder indiziert oder verboten. Eine Indizierung wäre eine art ab18 Freigabe. Ein Verbot wäre ein Verbot. Meines Wissens wurde aber kein Buch auf dem Index wegen zu brutaler Schreibweise indiziert sondern aufgrund rassistischer, anti-semitischer, etc. Ideologien.
Aber mit einem ü18 Stempel wären wir wohl auf der sicheren Seite.
Achja weiteres Gegenargument:
Die Ghaunts Ghost-Reihe ist auch teilweise recht blutig in der Beschreibung und nicht gerade zimperlich. Da prangt auch kein ab18-Siegel oder ab16-Siegel drauf. Einfach weil Literatur in Deutschland entweder frei zugänglich ist oder indiziert oder verboten. Eine Indizierung wäre eine art ab18 Freigabe. Ein Verbot wäre ein Verbot. Meines Wissens wurde aber kein Buch auf dem Index wegen zu brutaler Schreibweise indiziert sondern aufgrund rassistischer, anti-semitischer, etc. Ideologien.
Aber mit einem ü18 Stempel wären wir wohl auf der sicheren Seite.