03-25-2009, 06:54 PM
[CENTER]Paragrafen 23
Einem jeden sei es gestattet, so er das sechzehnte Jahr seines Lebens vollendet, das er eine Waffe trage.
Dies tue er auf das er seinen Herren, sein Land, sein Leben und sein Besitz wohl verteidige.
Doch ziehe er die Waffe nur so er in einem dieser Rechte verletzt sei.
Morde er einen anderen ohne Grund, so finde er Strafe.
Begehe er Raub mit der Waffe, so finde er Strafe.
Beschädige er heilige Stätten mit der Waffe, so finde er Strafe.
Beschädige er das Gut eines anderen mit der Waffe, so finde er Strafe.
Ein jeder halte sich bereit zur Waffe zu greifen so der Ruf seines Herren erschallt. [/CENTER]
[CENTER]------------[/CENTER]
Aktualisierung des Paragrafen 23 durch Gesetzreformkomitee der eingesetzten Übergangsregierung.
Datum: 22.09.1 n.K.d.H.
Gesichtet und gebilligt durch Oberst Kallis, Verbindungsoffizier imperiale Rückeroberungsexpedition, Unterabteilung Reorganisation.
Es ist untersagt Waffen zu tragen die unter die Kategorisierung "schwer" oder "überschwer" fallen. Diese Waffen dürfen lediglich mit Genehmigung mitgeführt werden. Wer mit einer solchen Waffe oder Waffenteilen einer solchen angetroffen wird, macht sich strafbar.
Der sogenannte "Ruf zu den Waffen" durch einen weltlichen Herrscher, etwa eine lokalen Baron, Grafen oder Lehnsherren, ist ersatzlos gestrichen. Alle militärische und paramilitärische Macht geht von offiziellen Organisationen aus. Das sind: Besatzungsarmee, dem Adeptus Arbites oder entsprechenden Vertretern des Adeptus Mechanikus.
[CENTER]------------[/CENTER]
Nachtrag zum Unterpunkt 2 "Ruf zu den Waffen" durch Gohmorzentralverwaltung.
Datum: 07.15.16 n.K.d.H
Streiche "Besatzungsarmee", setze "PlanetareVerteidigungsTruppe / PVS. Setze zusätzlich: Offizielle Hausarmeen.
Einem jeden sei es gestattet, so er das sechzehnte Jahr seines Lebens vollendet, das er eine Waffe trage.
Dies tue er auf das er seinen Herren, sein Land, sein Leben und sein Besitz wohl verteidige.
Doch ziehe er die Waffe nur so er in einem dieser Rechte verletzt sei.
Morde er einen anderen ohne Grund, so finde er Strafe.
Begehe er Raub mit der Waffe, so finde er Strafe.
Beschädige er heilige Stätten mit der Waffe, so finde er Strafe.
Beschädige er das Gut eines anderen mit der Waffe, so finde er Strafe.
Ein jeder halte sich bereit zur Waffe zu greifen so der Ruf seines Herren erschallt. [/CENTER]
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Aktualisierung des Paragrafen 23 durch Gesetzreformkomitee der eingesetzten Übergangsregierung.
Datum: 22.09.1 n.K.d.H.
Gesichtet und gebilligt durch Oberst Kallis, Verbindungsoffizier imperiale Rückeroberungsexpedition, Unterabteilung Reorganisation.
Es ist untersagt Waffen zu tragen die unter die Kategorisierung "schwer" oder "überschwer" fallen. Diese Waffen dürfen lediglich mit Genehmigung mitgeführt werden. Wer mit einer solchen Waffe oder Waffenteilen einer solchen angetroffen wird, macht sich strafbar.
Der sogenannte "Ruf zu den Waffen" durch einen weltlichen Herrscher, etwa eine lokalen Baron, Grafen oder Lehnsherren, ist ersatzlos gestrichen. Alle militärische und paramilitärische Macht geht von offiziellen Organisationen aus. Das sind: Besatzungsarmee, dem Adeptus Arbites oder entsprechenden Vertretern des Adeptus Mechanikus.
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Nachtrag zum Unterpunkt 2 "Ruf zu den Waffen" durch Gohmorzentralverwaltung.
Datum: 07.15.16 n.K.d.H
Streiche "Besatzungsarmee", setze "PlanetareVerteidigungsTruppe / PVS. Setze zusätzlich: Offizielle Hausarmeen.